Das Hautarztverfahren

Die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen sind Hauterkrankungen. Sie führen in mehr als 30 % der Fälle zum Arbeitsplatzverlust und sind sehr kostenintensiv für die Berufsgenossenschaften.

Da häufig ein beruflicher Zusammenhang nicht erkannt wird, wurde das Hautarztverfahren eingeführt. Patienten mit Hauterkrankungen, bei denen eine berufliche Verursachung möglich ist, können sich gerne bei uns vorstellen, um einen Zusammenhang abzuklären.

Wir untersuchen die Haut und informieren mit Einverständnis des Patienten unverzüglich den Unfallversicherungsträger, damit dieser frühzeitig effektive Präventionsmaßnahmen einleiten kann, um die Entstehung oder Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern.

Anerkennung Hautkrebs als Berufserkrankung

Wenn Sie beruflich im Freien arbeiten oder gearbeitet haben und in Folge dessen an Hautkrebsvorstufen oder gar an bestimmten Formen des hellen Hautkrebses erkrankt sind, könnte es sein, dass Sie dieses als Berufskrankheit (BK5103) anerkannt bekommen. Falls das bei Ihnen in Frage kommen könnte, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Wir helfen gerne!